Allgemeine Mietbedingungen
ÜBERGANGSVERTRAG ZU TOURISTISCHEN ZWECKEN
(Art.1, Absatz 2, Buchstabe C- Gesetz vom 9/12/98 N.431)
1 Die Mietbedingungen des Mietobjekts beziehen sich ausschliesslich auf die Vermietung für die Ferien zu Preisen und angebenen Zeiten in der dazu übereinstimmenden Aufteilung bezüglich der einzelnen Wohnungen. Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen Übergangsvertrag im Sinne von Art.1, Absatz 2 , Buchstabe C des Gesetzes vom 9/12/1998, Nr. 431. Dessen Fälligkeit ist mit Ende der Buchungsnachfrage ON-LINE angegeben, ohne jegliche Notwendigkeit einer Benachrichtigung und mit der absoluten Ausschliessung der stillschweigenden Erneuerung. Der Mieter kann die Bestimmung des Immobilienobjekts zur wöchentlichen Ferienvermittlung weder verändern noch an Dritte diesen Mietvertrag überlassen auch nicht zur kostenlose Ausleihe. Im vorliegenden Vertrag und in der Tabelle der Nachfrage um Voranmeldung ON-LINE werden ausdrücklich die Beschreibungen aufgeführt. In diesem ist die Aufteilung der einzelnen Wohnungen erwähnt. Der Mindestaufenthalt bei einer Vermietung beträgt 7 Tage, von Samstag bis Samstag, oder mehrwöchige Aufenthalte. Für die Monate Juli und August beträgt der Mindestauftenthalt 15 Tage von Samstag bis Samstag oder mehrwöchige Zeiten. Der Besitzer/Vermieter behaelt sich vor, von Fall zu Fall, Buchungen auch für kürzere Zeit zu gewähren.
Wenn sie es vorziehen per Fax zu buchen:
2.Die Anmeldungen müssen direkt an die Villa Grabau geschickt werden - Dr. Francesca Grabau Fax 0583 406098 E-mail info@villagrabau.it.
Die Anmeldungen sind unter folgenden Bedingungen gültig;
LADEN SIE DEN VERTRAG MIT DEM VORDRUCK. PDF HERUNTERLADEN, INDEM SIE AUF "DOWNLOAD" DRÜCKEN.








